Albert-Einstein-Gymnasium Duisburg
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Haus- und Schulordnung (V2019)

Haus- und Schulordnung
des Albert-Einstein-Gymnasiums Duisburg

Einleitung

Für uns, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und alle, die sonst noch in der Schule arbeiten, ist unsere Schule ein gemeinsamer Lebensraum, der von uns allen mitgestaltet wird und für den wir alle mitverantwortlich sind. Jeder soll sich hier wohl fühlen und sich inner- und außerhalb des Unterrichts entfalten können. Grundlage des Zusammenlebens am Albert-Einstein-Gymnasium sind die Achtung voreinander und der verantwortungsvolle Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Schulmaterialien. Die Schule setzt sich deshalb folgende Regeln. Wir erwarten von allen, die am Schulleben teilnehmen, dass sie diese Regeln einhalten.

1. Verhalten auf dem Schulweg

1.1 Auf dem Schulweg sollen sich alle verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten.

1.2 Auf dem Schulhof ist das Fahren mit Fahr- und Krafträdern, Rollern, Kickboards, Skateboards u. ä. untersagt.

1.3 Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Fahrradwache ist danach unverzüglich zu verlassen. Die Anweisungen des Fahrradwächters müssen befolgt werden.

1.4 Pkw werden – außer zum Be- und Entladen – grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände geparkt.

2. Verhalten auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden

2.1 Das Schuleigentum soll schonend behandelt und zweckentsprechend verwendet werden. Schul­bücher und andere ausgeliehene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden meldet der Verursacher bzw. derjenige, der sie feststellt, unverzüglich im Sekretariat. Bei Missbrauch oder mutwilligen Beschädigungen des Schuleigentums bzw. des Eigentums anderer haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigter. Permanentschreiber (Edding) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

2.2 Innerhalb der Schulgebäude hat sich jeder rücksichtsvoll zu verhalten. Es ist verboten, in Gängen zu rennen und zu toben, da die Verletzungsgefahr zu groß ist. Aus Sicherheitsgründen darf niemand in den Fensteröffnungen bzw. auf den Heizkörpern (unter dem Fenstergesims) sitzen bzw. sich über Brüstungen lehnen.

2.3 Alle Handlungen, durch die andere gefährdet werden, sind zu unterlassen. Knallkörper und Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Werfen von Schneebällen und das Spielen mit Hartbällen ist auf dem Schulhof und im Schulgebäude untersagt.

2.4 Umweltschutzmaßnahmen: Zu sparsamem Umgang mit Strom, Wasser, Heizung und Unter­richtsmaterial ist jeder verpflichtet. Abfälle – soweit sie nicht überhaupt vermeidbar sind – ge­hören in die vorgesehenen Behälter.

2.5 Bei Benutzung der Toiletten gebieten die Regel des Anstands und der Hygiene äußerste Sauber­keit. Verunreinigungen sind eine Zumutung für die Benutzer und Reinigungskräfte.

2.6 Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt,

  • ihr Handy auf dem Schulgelände einzuschalten oder eingeschaltet zu haben,
  • ihr Handy und Musikabspielgeräte (mit Kopfhörer) auf dem Schulgelände zu benutzen.

3. Regelungen für die Unterrichtszeit

3.1 Die Schülerinnen und Schüler erscheinen frühestens 15 und spätestens 5 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn. Schülerinnen und Schüler sind nicht versichert, wenn sie früher kommen. Bei späterem Unterrichtsbeginn sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof aufhalten und erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um den noch laufenden Unterricht nicht zu stören. Nach Unterrichtsschluss müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude unverzüglich verlassen. Für Wartezeiten stehen die Cafeteria, die Schulstraße und der Schulhof zur Verfügung.

3.2 Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer gekommen ist, informiert der Klassensprecher/Kurssprecher das Sekretariat.

3.3 Für die Benachrichtigung bei Schulversäumnissen und deren Entschuldigung gelten gesonderte Regelungen.

3.4 Eine Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigen Gründen kann nur nach rechtzeitigem schrift­lichen Antrag der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur in nachweislich zwingenden Fällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.

4. Regelungen für die Unterrichtspausen

4.1 Während der 5-Minutenpause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Unterrichtsraum.

4.2 Während der beiden Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. in der Schulstraße. Das Schulgelände wird begrenzt durch den Zaun. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I untersagt. Nur Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es gestattet, sich ohne Abmeldung vom Schulhof zu entfernen. In dringenden Fällen kann die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer oder die Aufsichtführende Lehrerin / der Aufsicht führende Lehrer es einer Schülerin bzw. einem Schüler der Sekundarstufe I erlauben, das Schulgelände zu verlassen. Der Aufenthalt auf der Feuertreppe ist untersagt.

4.3 Die Unterrichtsräume werden während der Pausen abgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die Fachunterricht hatten bzw. haben werden, nehmen ihre Tasche mit auf das Pausengelände.

4.4 Einkäufe beim Hausmeister und in der Cafeteria dürfen durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur in den großen Pausen geschehen. Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen auch in Freistunden oder in der Mittagspause die Cafeteria aufsuchen. Gläser und Teller dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen werden.

4.5 Die Bücherei und der Vorraumbereich sind keine Aufenthaltsorte während der Pausen.

5. Ordnung in den Unterrichtsräumen

5.1 Mit dem ersten Läuten zu Beginn der Stunden begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihr Klassenzimmer.

5.2 Grobe Verunreinigungen aus vorhergehenden Stunden dokumentiert die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer und meldet sie umgehend der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer (SI) oder der Beratungslehrerin / dem Beratungslehrer (SII). Am Ende einer Stunde muss die Tafel gereinigt werden.       

5.3 Die Fachlehrerin / der Fachlehrer der jeweils letzten Unterrichtsstunde (cf. Belegungsplan) ist dafür verantwortlich, dass die Stühle hochgestellt, die Lichter gelöscht, die Fenster geschlossen und die Türen abgeschlossen werden.

5.4 Die Jalousien und auch die Heizkörper werden nur auf Anweisung der Fachlehrerin / des Fachlehrers bedient.

5.5 Handys u. ä. sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.


5.6 Essen, Trinken und Kaugummi Kauen sind in der Regel nur in den Pausen und nicht im Unterricht erlaubt. Nahrungsmittel bleiben während der Unterrichtszeit in den Taschen.

6. Regelungen für die Sporthalle und die Fachräume

6.1 Schülerinnen und Schüler dürfen die Fachräume nicht ohne Aufsicht betreten.

6.2 Die Benutzungsordnung der Fachräume ist zu beachten.

7. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

7.1 Türen und Fluchtwege sind freizuhalten und nicht durch Taschen und andere Gegenstände zu versperren.

7.2 Leicht entzündliche Flüssigkeiten und Feuerzeuge dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

7.3 Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Notduschen u. ä.) dürfen nicht missbraucht werden. Die „Regelungen für den Brand- und Katastrophenfall“ sind Bestandteil dieser Haus- und Schulordnung.

8. Haftung

Allgemein ist alles zu unterlassen, was Schaden zur Folge haben und zu Unfällen führen kann. Viel­mehr ist alles zu tun, was der Sicherheit und Vorsorge dient. Die Haftungspflicht von Schülerinnen und Schülern und Eltern bei Personen- und Sachschäden durch Fehlverhalten ist beschrieben und geregelt im §46 der Rahmenschulordnung. Haftung für Geld und Wertsachen übernimmt die Schule nicht.

9. Weisungsrecht der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte des Gymnasiums sind im Rahmen dieser Schulordnung weisungs­berechtigt. Die Schülerinnen und Schüler  müssen ihren Anweisungen, soweit sie sich auf diese Schulordnung beziehen, nachkommen.

Diese Haus- und Schulordnung tritt nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 18. Februar 2002 und nach Beschluss der Schulkonferenz vom 25. Februar 2002 am 26. Februar 2002 in Kraft

Albert-Einstein-Gymnasium Duisburg, den 25. Februar 2002

Details
Zuletzt aktualisiert: 25. September 2023

Sprachzertifikate

Englisch: Cambridge-Zertifikate

Seitvielen Jahren bieten wir am Albert-Einstein-Gymnasium Sprachzertifikate der englischen Sprache an. In Kooperation mit der Universität Cambridge haben Schüler*innen die Möglichkeit, drei verschiedene Kurse zu belegen. In den Jahrgangsstufen 9, EF und Q1 können Schüler*innen des AEG PET-, FCE- und CAE-Kurse besuchen. Die Prüfungsgebühren betragen im Rahmen des Schulprojekts NRW zurzeit 113€ für PET, 164€ für FCE und 180€ für CAE.

DieAnmeldungen für die Kurse erfolgen schriftlich im März des Vorjahres für das darauf folgende Schuljahr. Die Kurse beginnen nach den Sommerferien und werden im zweiten Halbjahr (in der Regel im März) mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, die an einem Samstag an unserer Schule stattfinden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen die begehrten Cambridge-Zertifikate, die Vorteile z.B. bei Auslandsaufenthalten, Praktika und diversen Studiengängen bieten.

Französisch: DELF

Delf JuniorScolaire CMJNDas DELF (Diplome d’Etudes et Langue Française) ist ein staatlich national sowie international anerkanntes Sprachdiplom für Französisch als Fremdsprache. Das Diplom ist weltweit und unbegrenzt gültig, was sich auf dem (inter)nationalen Arbeitsmarkt oder bei der Studienplatzsuche als Vorteil erweisen kann. Die DELF- Zertifikate können auf verschiedenen Niveaustufen erworben werden (A1-B2). Dazu ist eine Prüfung erforderlich, dieaus einem schriftlichen Prüfungsteil (Hör-, Leseverstehen, Textproduktion) undeiner mündlichen Prüfung besteht. Die schriftliche Prüfung wird bisher am AEG, die mündliche hingegen an einer der DELF- Standort-Schulen durchgeführt. Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der DELF-AG, die wöchentlich stattfindet. Darinwerden die oben genannten Kompetenzen geübt und gefestigt. Die AG endet mit der Prüfung im Januar / Februar und findet meistens im Nachmittagsbereich statt.

An der AG können interessierte und motivierte Französischschüler*innen ab Klasse 7 teilnehmen, die ein DELF-Diplom anstreben. Eine Anmeldung zur DELF- AG ist verbindlich. Außerdem verpflichtensich die Teilnehmer*innen zur Teilnahme an den Prüfungen. Des Weiteren kannsich die Teilnahme an der AG wegen der zusätzlichen Übungen positiv auf den Französischunterricht auswirken. Zusätzliche Informationen gibt es beim InstitutFrançais: https://duesseldorf.institutfrancais.de

Italienisch: CELI-Zertifikat

Die Möglichkeit zum Erwerb des CELI-Zertifikats für Jugendliche (Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besteht am Albert-Einstein-Gymnasium seit nunmehr 2 Jahren. Die Abkürzung CELI steht dabei für Certificato di conoscenza della lingua italiana. Vergeben wird dieses renommierte Sprachzertifikat von der Università degli Stranieri in Perugia, die Prüfung selbst erfolgt aber in Zusammenarbeit mit dem Istituto di cultura italiana in Köln und findet im Mai jedes Jahres statt. Die Prüfungsgebühren in Höhe von derzeit 60,- € sind im Vergleich zu anderen Sprachzertifikaten als günstig einzustufen. Das Zertifikat weist gegenüber potentiellen Arbeitgebern aus, welche Sprachkenntnisse die Bewerber tatsächlich erlangt haben, ermöglicht den Schüler*innen darüber hinaus aber auch einen leichteren Zugang zum Universitätsstudium in Italien (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms), ohne dass ein weiterer Einstufungstest erforderlich wäre. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen der Jahrgangsstufe Q1, die sich im 2. Lernjahr befinden. Im Rahmen der angebotenen AG werden ausgewählte Grammatikthemen wiederholt (nach Rücksprache mit den Schüler*innen) und landeskundliche Themen vertieft. Schwerpunkt ist jedoch die Bearbeitung originaler Prüfungsaufgaben aus den vergangenen Jahren. Die Prüfung gliedert sich in verschiedene Teilbereiche; abgeprüft werden Lese- und Hörkompetenz sowie Schreiben und (in einem separaten Prüfungsteil mit einem Prüfer des Kulturinstituts) die Kompetenz Sprechen. Erfahrungsgemäß entscheiden sich in jedem Jahrgang nur wenige Schüler*innen zur Teilnahme an der AG bzw. zur Ablegung der Prüfung. Dies hat zur Folge, dass die Lernatmosphäre sehr entspannt ist und auf die einzelnen Wünsche, Schwächen aber auch Stärken der Teilnehmer eingegangen werden kann.

 

Details
Zuletzt aktualisiert: 07. Dezember 2022

Fahrtenkonzept

Details
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2019

Medienkonzept

Details
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2019

Schulvertrag

Schulvertrag

Details
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2019
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