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Es kann immer wieder vokommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann. Um einerseits unserer Aufgabe der Schulpflichtüberwachung nachzukommen und andererseits den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, gibt es bei uns folgendes Verfahren:

  1. Krankmeldung

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder eines kurzfristig notwendigen Arztbesuchs nicht am Unterricht (Präsenz oder Distanz!) teilnehmen kann, melden Sie, liebe Eltern, es bitte bis 7.55 Uhr möglichst per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vom Unterricht ab. Die Mail muss Angaben zum Namen des Kindes, den Namen der Klassen-/Stufenleitung sowie die Angbe der Klasse/Jahrgangsstufe enthalten. Ein Anruf im Sekretariat ist dann nicht erforderlich. Telefonische Krankmeldungen bitte nur im Ausnahmefall, um unser Sekretariat zu entlasten!

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe denken bitte daran, sich ebenfalls durch die Eltern krank melden zu lassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen sich auch selber krank melden. Eine zusätzliche Mitteilung an die Fachlehrkraft ist sinnvoll.

Erkrankung während des Unterrichts: Sollte Ihr Kind während eines Unterrichtstages so schwer erkranken, dass es am Unterricht nicht mehr teilnehmen kann, erhält es vom entsprechenden Fachlehrer einen gelben Zettel. Für die Stufen 5-10 gilt: Das Kind meldet sich mit dem gelben Zettel  im Sekretariat. Die Sekretärinnen telefonieren dann mit Ihnen oder einer anderen von Ihnen genannten Person, damit Ihr Kind abgeholt wird. (Denken Sie daher daran, die von Ihnen angegebenen Notfallnummern ggf. im Sekretariat rechtzeitig zu aktualisieren.)
Den gelben Zettel geben Sie Ihrem Kind bitte unterschrieben wieder für die Klassenleitung mit. Er gilt als Entschuldigung für diesen Fehltag. Fehlt Ihr Kind darüber hinaus, gilt das obige Verfahren.

Oberstufenschülerinnen und -schüler melden sich bei Erkrankung während des Unterrichts bei der aktuellen Fachlehrkraft krank.

  1. Entschuldigung

Wir benötigen in jedem Fall eine Krankmeldung und eine schriftliche Entschuldigung.

Geben Sie Ihrem Kind in jedem Fall, sobald es wieder in die Schule gehen kann, eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit. Bitte schreiben Sie diese nicht in den Schülerpla­ner, da die Entschuldigungen gesondert aufbewahrt werden müssen.

Oberstufenschülerinnen und -schüler legen ihre schriftliche Entschuldiung spätestens in der zweiten Stunde nach Wiedererscheinen der Fachlehrkraft vor. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen die Entschuldigung selbst unterschreiben. Die Formalia einer Entschuldigung werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben und sind für eine korrekte Entschuldigung von Fehlzeiten einzuhalten.

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Sonderregelung vor und nach Ferien: Sollte Ihr Kind am Tag bzw. an den Tagen vor Ferienbeginn oder nach Ferienende krank sein, benötigen Sie ein ärztliches Attest.

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Über Attestpflichten bei langem oder wiederholtem Fehlen entscheidet die Schulleitung.

  1. Beurlaubung

Wenn im Voraus bekannt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler an einem bestimmten Tag fehlen wird (z. B. wegen eines nicht verlegbaren Arzttermins oder Behördentermins, einer besonderen Familienfeier, Fahrschulprüfungen, ...), muss im Vorfeld schriftlich eine Beurlaubung beantragt werden:

Beurlaubungssituation

Zuständigkeit

  • Tag vor oder nach Ferien / verlängerten Wochen­enden
  • längere Zeitspanne (z. B. einwöchige Teilnahme an einer Sportveranstaltung)

Schulleitung

  • alle anderen Tage

Klassen-/Stufenleitung

Hier ist ein entsprechendes Formular zu finden.

Oberstufenschülerinnen und -schüler kündigen ihr Fehlen den Fachlehrkräften vorher an.

Es genügt in solchen Fällen nicht, lediglich eine nachträgliche Entschuldigung vorzulegen!

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