Es kann immer wieder vokommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann. Um einerseits unserer Aufgabe der Schulpflichtüberwachung nachzukommen und andererseits den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, gibt es bei uns folgendes Verfahren:
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Krankmeldung
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder eines kurzfristig notwendigen Arztbesuchs nicht am Unterricht (Präsenz oder Distanz!) teilnehmen kann, melden Sie, liebe Eltern, es bitte bis 7.55 Uhr möglichst per Mail an
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe denken bitte daran, sich ebenfalls durch die Eltern krank melden zu lassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen sich auch selber krank melden. Eine zusätzliche Mitteilung an die Fachlehrkraft ist sinnvoll.
Erkrankung während des Unterrichts: Sollte Ihr Kind während eines Unterrichtstages so schwer erkranken, dass es am Unterricht nicht mehr teilnehmen kann, erhält es vom entsprechenden Fachlehrer einen gelben Zettel. Für die Stufen 5-10 gilt: Das Kind meldet sich mit dem gelben Zettel im Sekretariat. Die Sekretärinnen telefonieren dann mit Ihnen oder einer anderen von Ihnen genannten Person, damit Ihr Kind abgeholt wird. (Denken Sie daher daran, die von Ihnen angegebenen Notfallnummern ggf. im Sekretariat rechtzeitig zu aktualisieren.)
Den gelben Zettel geben Sie Ihrem Kind bitte unterschrieben wieder für die Klassenleitung mit. Er gilt als Entschuldigung für diesen Fehltag. Fehlt Ihr Kind darüber hinaus, gilt das obige Verfahren.
Oberstufenschülerinnen und -schüler melden sich bei Erkrankung während des Unterrichts bei der aktuellen Fachlehrkraft krank.
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Entschuldigung
Wir benötigen in jedem Fall eine Krankmeldung und eine schriftliche Entschuldigung.
Geben Sie Ihrem Kind in jedem Fall, sobald es wieder in die Schule gehen kann, eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit. Bitte schreiben Sie diese nicht in den Schülerplaner, da die Entschuldigungen gesondert aufbewahrt werden müssen.
Oberstufenschülerinnen und -schüler legen ihre schriftliche Entschuldiung spätestens in der zweiten Stunde nach Wiedererscheinen der Fachlehrkraft vor. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen die Entschuldigung selbst unterschreiben. Die Formalia einer Entschuldigung werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben und sind für eine korrekte Entschuldigung von Fehlzeiten einzuhalten.
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Sonderregelung vor und nach Ferien: Sollte Ihr Kind am Tag bzw. an den Tagen vor Ferienbeginn oder nach Ferienende krank sein, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
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Über Attestpflichten bei langem oder wiederholtem Fehlen entscheidet die Schulleitung.
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Beurlaubung
Wenn im Voraus bekannt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler an einem bestimmten Tag fehlen wird (z. B. wegen eines nicht verlegbaren Arzttermins oder Behördentermins, einer besonderen Familienfeier, Fahrschulprüfungen, ...), muss im Vorfeld schriftlich eine Beurlaubung beantragt werden:
Beurlaubungssituation |
Zuständigkeit |
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Schulleitung |
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Klassen-/Stufenleitung |
Hier ist ein entsprechendes Formular zu finden.
Oberstufenschülerinnen und -schüler kündigen ihr Fehlen den Fachlehrkräften vorher an.
Es genügt in solchen Fällen nicht, lediglich eine nachträgliche Entschuldigung vorzulegen!