1. Der Kanzler oder die Kanzlerin wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern die Parteien und Abgeordneten im neugewählten Bundestag stimmen über den Kanzler ab.
  2. Welche Partei stellt in der Regel den Kanzler/die Kanzlerin? Die Partei mit den meisten Stimmen, also z. B. jetzt die CDU/CSU, bekommt den Regierungsauftrag, d. h. sie lädt andere Parteien zu Sondierungsgesprächen ein.
  3. Ein Kanzler braucht bei der Abstimmung eine Mehrheit, aber welche? Er braucht insgesamt eine absolute Mehrheit, d. h. mehr als 50 % der 630 Abgeordneten müssen für den Kanzler oder die Kanzlerin stimmen.

Von Einstein-Reporter Julian

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